BEST*LOHN

Folgende Änderungen wurden für das Jahr 2012 durchgeführt.

Verminderung der Arbeitslosenversicherung

  • Die Höhe des Versichertenanteiles zur AV orientiert sich an folgender Einkommensstaffelung:
     
    Beitragszeiträume 2011 Beitragszeiträume 2012 %
    bis € 1.179,-- bis € 1.186,-- 0 %
    über € 1179,-- bis € 1.286.-- über € 1.186,-- bis € 1294.--   1 %
    über € 1.286,-- bis € 1.447,-- über € 1.294,-- bis € 1.456,-- 2 %
    über 1.447,-- über 1.456,-- 3 %

    Bei einem Bruttoeinkommen über € 1.456,-- ist der „normale“ AV-Beitragssatz für Versicherte von 3 % einzubehalten.

    Der vom Arbeitgeber zu tragende Anteil des AV-Beitrages (3 %) bleibt unverändert. Ebenso der IESG-Zuschlag!

Geringfügigkeitsgrenze

  • Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 28,98
  • Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 376,26

Höchstbemessungsgrundlage

  • Die tägliche Höchstbemessungsgrundlage beträgt € 141,00
  • Die monatliche Höchstbemessungsgrundlage beträgt € 4230,00
  • Die jährliche Höchstbemessungsgrundlage für Sonderzahlungen beträgt € 8460,00
  • Die monatliche Höchstbemessungsgrundlage für freie DN ohne Sonderzahlungen beträgt € 4935,00

U-Bahnsteuer

  • Die U-Bahnsteuer wird im Frühjahr von € 0,72 auf € 2,00 erhöht.

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

  • Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag wurde in der Steiermark geändert.

Geänderte Elda - Meldungen

  • Alle SV-Meldungen
  • Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankenentgeld
  • Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld
  • Entgeltfortzahlung Antrag auf Zuschuss
  • Lohnzettel Finanz – Informationssatz
  • Lohnzettel Finanz – Mitteilungssatz
  • Entgeltfortzahlung, Antrag auf Zuschuss
  • Schwerarbeitsmeldung
  • Meldung zum verminderten AV-Beitrag durch Vorschreibebetriebe

Folgende Listen wurden geändert

  • Beitragsnachweisung
  • Anmeldung
  • Abmeldung
  • Änderungsmeldung
  • Mindestangaben-Anmeldung
  • Mindestangaben-Anmeldung für fallweise beschäftigte Personen
  • An- und Abmeldung für fallweise beschäftigte Person
  • Familien Hospizkarenz-An-, Ab- und Änderungsmeldung
  • Meldung zum verminderten AV-Beitrag durch Vorschreibebetriebe
  • Im Jahreslohnkonto wurde die BV-Bemessung hinzugefügt

Folgende Tabellen wurden erweitert

  • Die Tabelle für die Kündigungsgründe wurde erweitert.
  • Die Tabelle für die Zugehörigkeit wurde erweitert.
  • Die Tabelle für die gesetzliche Grundlagen wurde erweitert.
  • Die Tabelle für die Titel vor dem Nachnamen wurde erweitert.
  • Die Tabelle für die Titel nach dem Nachnamen wurde erweitert.
  • Die Tabelle für die Staaten wurde erweitert.

Formulare

Folgende Formulare wurde an die neuen Vorlagen angepasst:

  • beim L16 wurde der Lohnzettel und der SV-Teil
  • Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld
  • Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankenentgeld
  • Entgeltfortzahlung Antrag auf Zuschuss
  • Lohn- und Gehaltsänderungsmeldung für Vorschreibebetriebe

DienstnehmerIn verwalten

  • Im Reiter Stamm des Fensters DienstnehmerInnen verwalten gibt es ein neues Feld Werkverkehr.

Förderung für Neugründer - Ausweitung des Zugangzeitraums

  • Durch die Änderung des NEUFÖG wurde die Funktion Firmendaten erweitert. Es gibt einen neuen Reiter für die Neugründung. Hier werden alle Daten die für die Neugründung benötigt werden eingetragen.

Lohnarten

  • Es gibt eine neue Lohnart Steuerfreier Reiseaufwand gem. § 3 Abs.1 Z 16c EStG wird in L16
  • Es gibt eine neue Lohnart Steuerfrei Entwicklungshelfer gem. § 3 Abs. 1 Z 11 EStG

Bezüge buchen

  • Da ein Beitragsgruppenwechsel von geringfügig beschäftigt auf vollbeschäftigt oder umgekehrt nur am Beginn eines Monat erlaubt ist, erhalten Sie bei einem solchen Wechsel während eines Monats eine Warnmeldung, dass dies nicht erlaubt ist.
  • Bei geringfügig Beschäftigten wird der Infotext, dass das Serviceentgelt fehlt nicht angezeigt, auch wenn in den Einstellungen zum Dienstnehmer diese Option ausgewählt wurde.
  • Im Monat November erhalten Sie bei einem geringfügig beschäftigtem Dienstnehmer dem ein Serviceentgelt verbucht wurde einen Infotext, dass bei einem geringfügig Beschäftigtem ist kein Serviceentgelt zu zahlen hat.

Version 5.81

  • In der Version 5.80 wurde im Jahreslohnkonto bei der U-Bahnsteuer die Anzahl der Wochen ausgegeben.

Version 5.82

  • Das neue Formular für das L16 wurde hinzugefügt.

Version 5.83

  • Es gibt ein neues Modul Import Dienstnehmer. Mit dieser Funktion können Dienstnehmer aus Fremdlohnverrechnungen oder einer Exceldatei importiert werden.

Version 5.84

  • Im Fenster DienstnehmerInnen verwalten kann eingestellt werden, dass anstelle des Jahressechstel das Jahreszwölftel auf Sonderzahlungen angewandt werden soll.
  •  In der Hilfe wurde die Sammlung von Buchungsbeispielen erweitert.

Version 5.85

  • Sie U-Bahnsteuer wird ab 1. Juni 2012 von € 0,72 auf € 2,00 erhöht. Diese Änderung wurde in das Programm integriert.

Version 5.86

  • Die Druckdatei gem. §§131 und 132 BAO wurde erweitert. Die erstellten Druckdatei wurden vom Bundesministerium für Finanzen überprüft.
  • Bei SV-Abmeldungen mit Abmeldegrund Präsenzdienst, Zivildienst, Ummeldung, Truppenübung, Bildungskarenz gemäß §11 nach AVRAG und Karenzurlaub nach Mutterschaft wird das kein  BV-Ende übermittelt.
 
Ab der Version 5.00 können Sie das Update direkt aus dem Programm BEST*LOHN durchführen. Verwenden Sie dazu den Menüpunkt Update... im Menü Hilfe.

Wenn Sie das Formular ausfüllen, können Sie das Update von der Website herunterladen.

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